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Luftpistole

Waffe

  • Luftpistolen jeder Art Kaliber 4,5 mm, die äußeren Maße dürfen 200 mm Höhe, 420 mm Länge und 50 mm Breite nicht überschreiten, Gewicht maximal 1,5 kg inklusive Laufbeschwerung, Abzugsgewicht mindestens 500 g, Stecher und Rückstecher sind nicht erlaubt, Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden

  

Munition

  • handelsübliche Geschosse beliebiger Form im Kaliber von maximal 4,5 mm

 

Scheiben

  • Durchmesser der 10 = 11,5 mm, der Ringe 1 bis 9 = je 8 mm

  

Entfernung

  • 10 m